INFORMATIONEN FÜR ALLE BA-STUDIERENDEN AM FTMK
Im Rahmen der turnusgemäß durchgeführten Reakkreditierung wurden die BA-Studiengänge am FTMK (B.A. Theaterwissenschaft (KF/BF); B.A. Filmwissenschaft (KF/BF), B.A. Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie (KF/BF) überarbeitet.
Alle Änderungen inhaltlicher und struktureller Art finden Eingang in neue Prüfungsordnungen. Studierende, die bereits am FTMK studieren, sind bisher auf der PO 2016 immatrikuliert und haben die Möglichkeit, ihr Studium nach den Regelungen dieser Ordnung fortsetzen oder zum WiSe 2024/25 auf die neue Prüfungsordnung zu wechseln. Je nach Studienfortschritt ist ein Wechsel von alter (PO 2016) auf die neue Prüfungsordnung (PO 2024) unterschiedlich empfehlenswert.
(Re)akkreditierung - Qualitätssicherung von Studiengängen
Die Studiengänge der JGU sind akkreditiert, d.h. ihre Inhalte und Lernziele werden regelmäßig evaluiert und auf ihre Qualität hin überprüft. Rechtliches Fundament dieses Vorgehens ist der Staatsvertrag über die Organisation der Qualitätssicherung in Studium und Lehre an dt. Hochschulen. Die JGU hat als erste deutsche Hochschule 2011 das offizielle Akkreditierungssiegel des Akkreditierungsrates erhalten, das ihr bescheinigt, dass ihr internes Qualitätssicherungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Als systemakkreditierte Hochschule bietet die JGU eigene Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren für sämtliche ihrer Studiengänge an. Unter Beteiligung von Studierenden, Mitarbeitenden sowie zentralen Gremien werden die Studienprogramme regelmäßig überarbeitet und nach Abschluss des Verfahrens reakkreditiert.
Auswirkungen auf Lehrangebot und Prüfungsordnungen
Alle Änderungen inhaltlicher und struktureller Art finden Eingang in neue Prüfungsordnungen. Ab dem Wintersemester 2024/25 nur noch die Kurse der neuen Studiengangstruktur auf JOGU-StINe zu finden sein. Studierende, die bereits am FTMK studieren, sind bisher auf der PO 2016 immatrikuliert und können nun entscheiden, ob sie ihr Studium nach den Regelungen dieser Ordnung fortsetzen oder zum WiSe 2024/25 auf die neue Prüfungsordnung wechseln möchten. Wenn Sie die PO nicht wechseln, zeigt ein Äquivalenzplan auf, welche Kurse Sie stattdessen besuchen können.
PO-Wechsel ja oder nein?
Je nach Studienfortschritt ist ein Wechsel von alter (PO 2016) auf die neue Prüfungsordnung (PO 2024) unterschiedlich empfehlenswert. Studierenden bis zum 3. bzw. 4. Fachsemester empfehlen wir, die Prüfungsordnung zu wechseln; Studierende ab den 5. Fachsemester sollten ihr Studium auf der PO 2016 fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen der einzelnen Fächer hierzu unterschiedlich sind. Vor einer Entscheidung empfehlen wir daher, eine Beratung bei der jeweiligen Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen.
Wie kann ich wechseln?
Wenn Sie sich für einen PO-Wechsel entscheiden, werden alle Ihre bisherigen Leistungen anhand in die Studienstruktur der neuen Prüfungsordnung überführt. Dies geschieht im Rahmen eines technischen Verbuchungsprozesses auf JOGU-StINe, den das Studienbüro für Sie vornimmt. U.U. haben die auf ihren Leistungsdokumenten aufgeführten Kurse und Module neue Titel.
WICHTIG: Keine Leistungen, die Sie erbracht haben, gehen verloren! Ggf. kann es unter der neuen Studienstruktur je nach individuellem Leistungsstand aber vorkommen, dass Kurse mit anderem Workload erledigt oder eine zusätzliche Lehrveranstaltung zu besuchen ist. Noch offene Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolvieren Sie ab dem WiSe 24/25 dann nach den Vorgaben der neuen PO.
Was passiert, wenn ich nicht wechseln möchte?
Es entsteht Ihnen kein Nachteil, wenn Sie die Prüfungsordnung nicht wechseln möchten. Die für Sie bekannten Vorgaben hinsichtlich Lehrveranstaltungen und Prüfung bleiben bestehen und Sie können Ihr Studium zu den Konditionen Ihrer Einschreibung beenden. Da ab dem WiSe 24/25 nur noch die Kurse der neuen Prüfungsordnungen im Lehrangebot auf JOGU-StINe zu finden sein werden, müssen Sie sich mithilfe der von uns bereitgestellten Informationsdokumente informieren, welche Lehrveranstaltungen Sie äquivalent besuchen müssen.
Wie und wem gegenüber kann ich meine Entscheidung mitteilen?
Ihren Wechselwunsch müssen Sie zwischen dem 13. Mai und dem 28. Juni 2024 gegenüber dem Prüfungsausschuss des FTMK erklären. Hierfür füllen Sie bitte das Formular unter folgendem Link aus: https://forms.office.com/e/rhGY6MFy4q
Bitte machen Sie Ihre Angaben auch, wenn Sie auf der alten Prüfungsordnung verbleiben möchten! Studierende in Doppelstudiengängen füllen bitte pro Studiengang bzw. Fach ein Formular aus.
Wo kann ich mich informieren?
Um Sie über die veränderten Studieninhalte und die neue Struktur der Studiengänge sowie die Möglichkeiten und Bedingungen eines PO-Wechsels zu informieren, laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein:
Di, 04. Juni um 18 Uhr in N 3 (Muschel)
Mi, 05. Juni um 18 Uhr im Hörsaal (Medienhaus)
Wenn Sie im unabhängig von den Informationsveranstaltungen eine individuelle Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Studienfachberatung Ihres Fachs oder dem Studienmanagement:
>> zu den Kontakten aller Studienfachberatungen
>> Kontakt zum Studienmanagement (Dr. Julia Pfahl & Sandra Lamneck M.A.)
Gut zu wissen!
- Eine einmal getroffene Wahl für oder gegen den Wechsel der Prüfungsordnung kann nicht zurückgenommen werden.
- Aufgrund der Einführung der neuen Prüfungsordnung entfällt die 1. Lehrveranstaltungsanmeldephase im Juli für alle BA-Studierenden – eine Anmeldung zu den Kursen des WiSe 24/25 wird zwischen dem 7. und 17. Oktober möglich sein.
- Willigen Sie nicht aktiv ein, Ihr Studium ab WiSe 24/25 nach neuer Ordnung zu absolvieren, verbleiben Sie auf Ihrer bisherigen Prüfungsordnung. Unabhängig von Ihrer Wahl gehen keine Leistungen verloren und es entstehen Ihnen keine Nachteile.